Lerch Werbung – Peter Lerch e.K.


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Peter Lerch e.K., Martin-Moser-Str. 25a, 84503 Altötting (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

(6) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, bedürfen jedoch mindestens der Textform (§ 126b BGB).


§ 2 Angebote, Angebotsunterlagen

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, einschließlich angegebener Lieferzeiten.

(2) Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Verpackung, Versand, Fracht, Versicherung sowie gesetzlicher Umsatzsteuer.

(3) Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und sämtliche Zahlungen fristgerecht erfolgen. Skontierfähig ist ausschließlich der Warenwert ohne Fracht- oder Versandkosten.

(4) Bei der Angebotserstellung wird vorausgesetzt, dass Logos und Firmenzeichen in weiterverarbeitungsfähigen Vektordaten zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls entstehen zusätzliche Satz- und Bearbeitungskosten.

(5) An allen vom Auftragnehmer erstellten Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen, Kalkulationen, Mustern und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder zu Ausschreibungszwecken verwendet werden.

(6) Bei Nichtannahme eines Angebots sind sämtliche Unterlagen unverzüglich und vollständig zurückzugeben. Bei verspäteter oder unterlassener Rückgabe behält sich der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche vor.

(7) Für ausdrücklich vom Auftraggeber verlangte Projektierungsleistungen (z. B. Entwürfe, Skizzen, Muster, Probedrucke) ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn kein Auftrag zustande kommt.


§ 3 Vertragsschluss, Auftragsbestätigung

(1) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.

(2) Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich die Auftragsbestätigung. Abweichungen oder Einwendungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

(4) Genehmigungen durch Behörden oder Dritte sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen. Wird der Auftragnehmer mit der Beschaffung beauftragt, handelt er ausschließlich als Vertreter des Auftraggebers.

(5) Wird eine Genehmigung endgültig versagt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die entstandenen Kosten sowie eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(6) Der Auftragnehmer behält sich technisch notwendige Änderungen vor, sofern diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

(7) Alle Produkte des Auftragnehmers sind Sonderanfertigungen. Drucktechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind zulässig und werden berechnet. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen.


§ 4 Druck- und Auftragsdaten

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Druckdaten gemäß den vorgegebenen technischen Anforderungen bereitzustellen.

(2) Die gelieferten Inhalte dürfen nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verstoßen.

(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich Rechtsverteidigungskosten frei, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(4) Eine Prüfung der Daten erfolgt nur auf offensichtliche Mängel oder bei ausdrücklich vereinbartem Profi-Datencheck.


§ 5 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(2) Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller technischen Fragen, Vorliegen sämtlicher Genehmigungen sowie Zahlungseingang.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.

(4) Bei Annahmeverzug oder Verletzung von Mitwirkungspflichten trägt der Auftraggeber sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten.

(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.


§ 6 Montageleistungen

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Montagearbeiten ohne Behinderung durchgeführt werden können.

(2) Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, werden gesondert berechnet.

(3) Nicht im Montagepreis enthalten sind insbesondere:

  • Gerüste, Hebezeuge, Straßensperrungen
  • niederspannungsseitige Elektroinstallationen
  • Leistungen anderer Gewerke
  • Standsicherheitsnachweise, Bauanträge, Entsorgung

(4) Die statischen Voraussetzungen sind vom Auftraggeber sicherzustellen.


§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Neukunden haben, sofern nicht anders vereinbart, Vorkasse zu leisten.

(2) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist (max. 14 Tage) ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

(4) Sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten trägt der Auftraggeber.

(5) Sicherheitseinbehalte oder Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Forderungen aus Weiterveräußerung werden bereits jetzt sicherungshalber abgetreten.

(3) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, erfolgt auf Verlangen eine Freigabe.


§ 9 Mängelrechte, Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).

(2) Handelsübliche Farbabweichungen, Toleranzen bei Digital- und Siebdruck sowie staubbedingte Einschlüsse bei Folienverklebungen stellen keinen Mangel dar.

(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers. Schlägt diese fehl, ist das Minderungsrecht gegeben.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

(5) Unberechtigte Mängelrügen können mit einer Bearbeitungspauschale berechnet werden.


§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


§ 11 Eigenwerbung

Sofern kein ausdrücklicher schriftlicher Widerspruch vorliegt, ist der Auftragnehmer berechtigt, gefertigte Arbeiten und den Firmennamen zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden.


§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 84503 Altötting.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


Stand: 01.01.2026